Klarer Fall: Unser Wasser

Qualität aus dem Wasserhahn

In Deutschland kennen wir keinen Wassermangel. Deshalb machen wir uns meist nur wenig Gedanken über das wichtigste Lebensmittel. Dabei ist Wasser ein faszinierendes Naturprodukt, das über das Aussehen, die Vegetation und das Klima eines Landstrichs entscheidet.

Wasser spendet Lebenskraft

Das Trinkwasser der WASSERRIED kommt direkt aus dem Ried. Es wird im Bürstädter Wald aus den mächtigen Sand- und Kiesschichten des Rieds entnommen und im Wasserwerk Bürstadt gefördert und steht jederzeit in hervorragender Qualität zur Verfügung. Dabei werden Ressourcen geschont und nachhaltig gewirtschaftet.

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Kontrolle und Aufbereitung

Trinkwasser ist das am stärksten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland - bei WASSERRIED wird es monatlich an mehreren Stellen im Versorgungsgebiet durch ein unabhängiges, akkreditiertes Labor auf die wichtigsten Werte untersucht. Zweimal jährlich erfolgt eine große Analyse.

Aktuelle Trinkwasseranalyse

Angaben Aufbereitungsstoffe

Hinweise für Installateure

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Informationen & Downloads

Hier finden Sie nähere Informationen und Downloads rund ums Thema Wasser bezüglich Preise, Bedienungsanleitungen, Wasserzähler und vieles mehr.

Unsere Wasserpreise

Aufgrund des § 1 Abs. 4 und § 4 Abs. 1 und 2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ vom 20.06.1980 (BGBl. I Seiten 750 und 1067), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010) veröffentlicht WASSERRIED GmbH & Co. KG (kurz: WASSERRIED) die nachstehenden Wasserpreise einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Preisregelungen („Tarifblatt Wasser“).

Nach §§ 2-34 AVBWasserV berechnet WASSERRIED für die Entnahme von Wasser aus ihrem Versorgungsnetz einen zusammengesetzten Preis. Dieser ergibt sich aus einem Mengenpreis je Kubikmeter gemäß Punkt 2 und einem gestaffelten monatlichen Grundpreis nach Dauerdurchfluss (Q3) bzw. Nenndurchfluss (Qn) des Wasserzählers gemäß Punkt 3.

Für die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Hydranten zu vorübergehenden Zwecken im Rahmen des § 22 Abs. 4 AVBWasserV berechnet WASSERRIED einen zusammengesetzten Preis, aus einem Mengenpreis je Kubikmeter gemäß Punkt 2 und einer Standrohrmiete gemäß Punkt 6.

1. Der Wasserpreis setzt sich aus dem Mengenpreis und dem Grundpreis zusammen. Der Grundpreis richtet sich nach der Zählergröße. Die benötigte Zählergröße ergibt sich aus der üblichen Durchflussmenge der Abnahmestelle.

2. Der Preis des Wassers beträgt ab 01.01.2024 pro Kubikmeter

Preis/m³
netto 1,86 €
zzgl. MWSt. 0,13 €
brutto 1,99 €

3. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einem Dauer- bzw. Nenndurchfluss
Verbundwasserzähler - Bezeichnung nach MID* ab 01.01.2024

Bezeichnung nach MID* Qn für Durchflüsse netto (€/Monat) brutto (€/Monat) inkl. 7% MWSt.
Q3 = 4 2,5 bis 5 cbm/h 11,20 11,98
Q3 = 10 6 bis 12 cbm/h 28,50 30,50
Q3 = 16 10 bis 20 cbm/h 58,48 62,57
Q3 = 25 DN 50 15 DN 50 bis 30 cbm/h 147,27 157,58
Q3 = 40 25 bis 50 cbm/h 161,70 173,02
Q3 = 63 DN 80 40 DN 80 bis 80 cbm/h 174,77 187,00
Q3 = 100 DN 100 60 DN 100 bis 120 cbm/h 291,26 311,65
Q3 =250 DN 150 und mehr 100 DN 150 und mehr bis 180 cbm/h 345,87 370,08

Verbundwasserzähler - Bezeichnung nach MID* bis 31.12.2023

Bezeichnung nach MID* Qn für Durchflüsse netto (€/Monat) brutto (€/Monat) inkl. 7% MWSt.
Q3 = 4 2,5 bis 5 cbm/h 7,47 7,99
Q3 = 10 6 bis 12 cbm/h 17,65 18,89
Q3 = 16 10 bis 20 cbm/h 22,43 24,00
Q3 = 25 DN 50 15 DN 50 bis 30 cbm/h 56,48 60,43
Q3 = 40 DN 50 25 DN 50 bis 50 cbm/h 62,01 66,35
Q3 = 63 DN 80 40 DN 80 bis 80 cbm/h 67,02 71,71
Q3 = 100 DN 100 60 DN 100 bis 120 cbm/h 111,70 119,52
Q3 =250 DN 150 und mehr 100 DN 150 und mehr bis 180 cbm/h 132,64 141,92

*MID = Measuring Instruments Directive (europäische Messgeräte-Richtlinie) 

Bei Verbundzählern (ab DN 50) wird der Dauer- bzw. Nenndurchfluss des Hauptzählers der Berechnung zugrunde gelegt.
Der vorstehende Grundpreis verdoppelt sich.

Bei Schlussrechnungen im laufenden Kalenderjahr erfolgt die Berechnung des Grundpreises nach Tagen.
Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Einbau des Wasserzählers.

4. Der Wasserpreis sowie sämtliche Kosten gemäß der Allgemeinen Versorgungsbedingungen stellen privatrechtliche Entgelte dar.

5. Bei Änderungen der Grund- und Arbeitspreise und/oder des Mehrwertsteuersatzes während eines Abrechnungszeitraumes werden der Jahresabrechnung die jeweils gültigen Preise bzw. Steuersätze zeitanteilig zu Grunde gelegt.

6. Standrohre zur Entnahme von Brauchwasser oder für andere vorübergehende Zwecke werden nach Maßgabe der hierfür von der WASSERRIED vorgesehenen Bestimmungen vermietet.

Bei Abholung des Standrohres wird eine Kaution in Höhe von brutto € 500,00 (Barzahlung) erhoben, welche mit der Abrechnung verrechnet wird.

Die Standrohrabrechnungen umfassen den Wasserverbrauch mit € 1,74/m³ (netto) bzw. € 1,86/m³ (brutto, inkl. 7% MWSt.), und die Miete für die Messeinrichtung. Die Miete beträgt für den ersten Tag € 10,00 (netto) bzw. € 10,70 (brutto, inkl. 7% MWSt.), für jeden weiteren Tag € 1,50 (netto) bzw. € 1,61 (brutto, inkl. 7% MWSt.).

In den Brutto-Preisen für Verbrauch und Miete ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % enthalten. Die Berechnung von Schmutzwassergebühren entfällt. Ausgenommen von der Befreiung der Schmutzwassergebühren sind Schwimmbad- oder Poolfüllungen, da das Brauchwasser in die Kanalisation eingeleitet werden muss.

Schlussbestimmungen:

Die vorstehenden Preise werden wirksam mit dem 01.01.2024.

Der Einzug der Schmutzwassergebühren erfolgt im Auftrag des Magistrats der Stadt Lampertheim und der Stadt Bürstadt. Rechtsgrundlage der Festsetzung und Berechnung der Schmutzwassergebühren ist die Entwässerungssatzung der Stadt Lampertheim bzw. der Stadt Bürstadt.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier:

Stadt Lampertheim

Stadt Bürstadt 

Statement der WASSERRIED GmbH & Co. KG zum Thema Wasserpreisanpassung

Die WASSERRIED GmbH & Co. KG wird zum 1. Januar 2024 Preiserhöhungen für die Wasserkundinnen- und Kunden in Lampertheim und Bürstadt durchführen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 120 m³ bedeutet das eine Preissteigerung um 5,28 Euro brutto pro Monat. Dieser Schritt ist notwendig aufgrund der massiven Kostensteigerungen für Materialien, Personal und Zinssätzen für Darlehen zur Investition in die Wassernetze. Übersicht Kostensteigerungen:

 

  • Aktuell sehen sich viele Wasserversorgungsunternehmen massiven Kostensteigerungen ausgesetzt. Die Kostenentwicklung für den Erzeugerpreisindex Dienstleistungen zeigt eine Steigerung von Ø rd. 8,93 % p.a. zwischen 2020 und 2022; insb. die Preissteigerungen im Bereich der Investitionen zeigen dabei im gleichen Zeitraum einen Anstieg von Ø rd. 21,16 % p.a.

 

  • Die Baukosten, die einen erheblichen Teil der erforderlichen Investitionen von Wasserversorgern ausmachen, zeigen ebenfalls einen starken Anstieg. Die Preise für Baumaterialien und Energie sowie die Finanzierungskosten haben aufgrund der vorangegangenen Krisen (Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine, etc.) und der damit verursachten Lieferengpässe deutlich zugenommen. Dies führte zu einer weiteren signifikanten Steigerung der Preise für Bauleistungen. Im Jahresdurchschnitt 2022 hat der Preis für Bauleistungen sogar um 15 % zugenommen.

 

  • Durch einen drastischen Anstieg der Zinssätze für Darlehen verteuern sich Investitionen zusätzlich. Seit Mitte des Jahres 2022 verzeichnen die Darlehenszinsen einen extremen Anstieg; es wurden mehrere Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank durchgeführt (letzte im September 2023). Diese Entwicklungen haben direkte Auswirkungen auf die Finanzierung der Wasserversorgungsunternehmen, da die gestiegenen Zinssätze die Kosten für erforderliche Investitionen, zusätzlich zu den anderen Faktoren, erhöhen.

 

  • Auch fallen höhere Personalkosten aufgrund vergangener Tarifabschlüsse an.

Warum sind die Investitionen in das Trinkwasserversorgungsnetz so wichtig? Die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Region hat für uns höchste Priorität. Mit Investitionen, Wartungen und Überprüfungen modernisieren und optimieren wir unsere Netze.

Wer ist die WASSERRIED? Der Geschäftsbereich Wasser der ENERGIERIED wurde von der Fusion mit der GGEW AG ausgenommen und in die neu gegründete Gesellschaft WASSERRIED GmbH & Co KG überführt, deren alleinige Gesellschafter die Stadt Lampertheim und die Stadt Bürstadt sind.

Downloads zum Thema Wasser

Hier finden Sie die Trinkwasserpreise, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), ergänzende Bestimmungen und Verordnungen, sowie die SEPA Einzugsermächtigung zum Download.

Tarifblatt Lampertheim und Bürstadt_gültig ab 01.01.2024.pdf

AVB WasserV.pdf

Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV.pdf

SEPA Einzugsermächtigung

Bedienungsanleitung Funkzähler

Vermietung von Standrohren

Damit Sie auch beim Hausbau, Gebäudeabriss, Straßenbaumaßnahmen oder bei Veranstaltungen bestens mit Trinkwasser versorgt sind, stellen wir Ihnen für diese Zeit einen Standrohr-Wasserzähler zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Schläuche zur Verfügung stellen.

Die Standrohrausgabe ist nach voriger Terminvereinbarung unter 06206 9284 820 zu folgenden Zeiten möglich:  

Dienstag und Donnerstag zwischen 9:00 und 10:00 Uhr

Weiterhin können Standrohre am Standort in Lampertheim abgeholt und zurückgebracht werden!

Preise

Bei Abholung des Standrohres wird eine Kaution in Höhe von brutto € 500,00 (Barzahlung) erhoben, welche mit der Abrechnung verrechnet wird.

Die Standrohrabrechnungen umfassen den Wasserverbrauch mit

netto € 1,74/m³

brutto inkl. 7% MWSt. € 1,86/m³

und die Miete für die Messeinrichtung.

Die Miete beträgt für den ersten Tag

netto € 10,00

brutto inkl. 7% MWSt. € 10,70

und für jeden weiteren Tag

netto € 1,50

brutto inkl. 7% MWSt. € 1,61

In den Brutto-Preisen für Verbrauch und Miete ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % enthalten. 

Abwasser

Ihre Abwasserabgaben werden entsprechend der jeweiligen Satzung erhoben:

Stadt Lampertheim

Stadt Bürstadt

Private Wasserzähler / Gartenwasserzähler

Für die Gartenbewässerung haben Sie gemäß der Entwässerungssatzungen der Städte Lampertheim und Bürstadt die Möglichkeit, durch Einbau privater Wasserzähler die Menge an Frischwasser zu bestimmen, die Sie nicht in das Abwassernetz einleiten.

Ihre Schmutzwassergebühren an die Städte werden entsprechend der jeweiligen Satzung auf Grundlage der ermittelten Wassermengen reduziert. Hierzu müssen Sie selbst einen privaten Wasserzähler ortsfest und frostfrei montieren lassen.

Eine mögliche Einleitung des Wassers von dieser Entnahmestelle in das Abwassernetz ist nicht gestattet.

Die privaten Wasserzähler müssen geeicht sein und unterliegen den gesetzlichen Eichfristen. Die WASSERRIED GmbH & Co. KG ist von den Gemeinden Lampertheim und Bürstadt beauftragt, die korrekte Montage der Zähler abzunehmen. Beim Austausch eines privaten Wasserzählers muss sowohl der Zählerstand des ausgebauten Zählers als auch der Zählerstand des neuen Zählers durch einen Mitarbeiter der WASSERRIED GmbH & Co. KG abgelesen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.

Die Kosten der Abnahme betragen 38,09 € (inkl. 7% Mehrwertsteuer).

Der Wasseranschluss für Ihr Wohnhaus

Informationen rund um Wasser-Hausanschlüsse finden Sie hier:

Zu den Hausanschlüssen

Zum Installateurportal

Zur Planauskunft

Ihre Ansprechpartner vor Ort

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne:

Fon: 06206 / 9284-0
Fax: 06206 / 5236-1

Kontakt: info@wasserried.de

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch | 08:00-16:00 Uhr

Donnerstag | 08:00-18:00 Uhr

Freitag | 08:00-12:00 Uhr

Notrufnummer: 06206 9284 112