Klarer Fall: Unser Wasser

Qualität aus dem Wasserhahn

In Deutschland kennen wir keinen Wassermangel. Deshalb machen wir uns meist nur wenig Gedanken über das wichtigste Lebensmittel. Dabei ist Wasser ein faszinierendes Naturprodukt, das über das Aussehen, die Vegetation und das Klima eines Landstrichs entscheidet.

Wasser spendet Lebenskraft

Das Trinkwasser der WASSERRIED kommt direkt aus dem Ried. Es wird im Bürstädter Wald aus den mächtigen Sand- und Kiesschichten des Rieds entnommen und im Wasserwerk Bürstadt gefördert und steht jederzeit in hervorragender Qualität zur Verfügung. Dabei werden Ressourcen geschont und nachhaltig gewirtschaftet.

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Kontrolle und Aufbereitung

Trinkwasser ist das am stärksten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland - bei WASSERRIED wird es monatlich an mehreren Stellen im Versorgungsgebiet durch ein unabhängiges, akkreditiertes Labor auf die wichtigsten Werte untersucht. Zweimal jährlich erfolgt eine große Analyse.

Aktuelle Trinkwasseranalyse

Angaben Aufbereitungsstoffe

Hinweise für Installateure

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Informationen & Downloads

Hier finden Sie nähere Informationen und Downloads rund ums Thema Wasser bezüglich Preise, Bedienungsanleitungen, Wasserzähler und vieles mehr.

Aktuelles

Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen in der Lampertheimer Straße in Hüttenfeld

Die Stadt Lampertheim informiert auf ihrer Homepage ausführlich über die Baumaßnahme.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Präsentation | Bürgerinformationsveranstaltung 8.12.25

Unsere Wasserpreise

Aufgrund des § 1 Abs. 4 und § 4 Abs. 1 bis 2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ vom 20.06.1980 (BGBl. I Seiten 750 und 1067), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010) veröffentlicht die WASSERRIED GmbH & Co. KG (nachfolgend: WASSERRIED) die nachstehenden Wasserpreise einschließlich der ihnen zugrundeliegenden Preisregelungen („Tarifblatt Wasser“).

Nach §§ 2-34 AVBWasserV berechnet die WASSERRIED für die Entnahme von Wasser aus ihrem Versorgungsnetz einen zusammengesetzten Preis. Dieser ergibt sich aus einem Mengenpreis je Kubikmeter gemäß Punkt 2 und einem gestaffelten monatlichen Grundpreis in Abhängigkeit der Zählergröße gemäß Punkt 3.

Für die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Hydranten zu vorübergehenden Zwecken im Rahmen des § 22 Abs. 4 AVBWasserV berechnet die WASSERRIED einen zusammengesetzten Preis aus einem Mengenpreis je Kubikmeter gemäß Punkt 2 und einer Standrohrmiete gemäß Punkt 6.

  1. Der Wasserpreis setzt sich aus dem Mengenpreis und dem Grundpreis zusammen. Der Grundpreis richtet sich nach der Zählergröße. Die Zählergröße ergibt sich aus der üblichen Durchflussmenge der Abnahmestelle.

  1. Der Preis des Wassers beträgt pro Kubikmeter

Preis/m³
netto 1,95 €
zzgl. MWSt. 0,14 €
brutto 2,09 €

3. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einem Dauer- bzw. Nenndurchfluss Verbundwasserzähler - Bezeichnung nach MID* ab 01.01.2026

Bezeichnung nach MID* Qn für Durchflüsse netto (€/Monat) brutto (€/Monat) inkl. 7% MWSt.
Q3 = 4 2,5 bis 5 cbm/h 12,59 13,47
Q3 = 10 6 bis 12 cbm/h 32,57 34,85
Q3 = 16 10 bis 20 cbm/h 69,80 74,69
Q3 = 25 DN 50 15 DN 50 bis 30 cbm/h 175,79 188,10
Q3 = 40 25 bis 50 cbm/h 193,01 206,52
Q3 = 63 DN 80 40 DN 80 bis 80 cbm/h 208,61 223,21
Q3 = 100 DN 100 60 DN 100 bis 120 cbm/h 347,66 372,00
Q3 =250 DN 150 und mehr 100 DN 150 und mehr bis 180 cbm/h 412,85 441,75

*MID = Measuring Instruments Directive (europäische Messgeräte-Richtlinie) 

Bei Verbundzählern (ab DN 50) wird der Dauer- bzw. Nenndurchfluss des Hauptzählers der Berechnung zugrunde gelegt. Der vorstehende Grundpreis verdoppelt sich.

Bei Schlussrechnungen im laufenden Kalenderjahr erfolgt die Berechnung des Grundpreises nach Tagen. Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Einbau des Wasserzählers durch die WASSERRIED.

4.     Der Wasserpreis sowie sämtliche Kosten gemäß der Allgemeinen Versorgungsbedingungen Wasser der WASSERRIED stellen privatrechtliche Entgelte dar.

5.     Bei Änderungen der Grund- und Arbeitspreise und/oder des Umsatz- Mehrwert-)steuersatzes während eines Abrechnungszeitraumes werden der Jahresabrechnung die jeweils gültigen Preise bzw. Steuersätze zeitanteilig zu Grunde gelegt.

6.     Standrohre zur Entnahme von Brauchwasser oder für andere vorübergehende Zwecke werden nach Maßgabe der hierfür von der WASSERRIED vorgesehenen Bestimmungen vermietet.

Bei Abholung des Standrohres wird eine Kaution in Höhe von brutto € 800,00 (Barzahlung) erhoben, welche mit der Abrechnung verrechnet wird.

Die Standrohrabrechnungen umfassen den Wasserverbrauch mit  € 1,95/m³  (netto)

                                                                                                          € 2,09/m³ (brutto)

und einen einmaligen Grundpreis sowie die Tagesmiete für die Messeinrichtung in Abhängigkeit der Zählergröße.

Der einmalige Grundpreis beträgt € 80,00  (netto) | € 85,60 (brutto)

Die Miete beträgt pro angefangenen Kalendertag

für Zähler bis zu einer Größe von Q3=4 (Qn 2,5)                         € 4,00 (netto)    € 4,28 (brutto)

für Zähler ab einer Größe mehr als Q3=4 (Qn 2,5)                      € 8,00 (netto)    € 8,56 (brutto).

Wird das Standrohr nicht fristgerecht zum Rückgabedatum zurückgegeben erhöht sich die Miete um € 10,00 (netto) pro Tag je angefangenem Kalendertag.

In den Brutto-Preisen für Verbrauch und Miete ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % enthalten.

Die Berechnung von Schmutzwassergebühren entfällt, solange das über Standrohre entnommene Wasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden muss.

7.     Standrohre werden nur an Gewerbetreibende oder Vereine ausgegeben.

8.     Im Falle der Rückgabe eines beschädigten Standrohres oder Standrohrzählers erfolgt die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung für das Standrohr oder den Zähler durch die WASSERRIED, wobei die Kosten von der Kaution abgezogen werden.

9.     Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die am gemieteten Standrohr, dem Standrohrzähler oder dem von ihm benutzten Hydranten, Hydrantenschacht oder an sonstige Einbauten am Leitungsnetz entstehen (auch durch Frosteinwirkungen). Er haftet ebenso für alle Schäden, die der WASSERRIED oder Dritten infolge der Benutzung des Standrohres oder von Hydranten sowie durch die Nichtbeachtung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Mieter haftet auch für Schäden, die im Falle missbräuchlicher Benutzung des gemieteten Standrohres durch Dritte entstehen. Hierfür hat der Mieter eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. In allen Fällen stellt er die WASSERRIED von Ansprüchen frei.

Der Mieter muss das Standrohr gegen Diebstahl gesichert aufbewahren. Bei Abhandenkommen hat er die WASSERRIED unverzüglich zu unterrichten. Für den Verlust wird eine Pauschale von 500,00 € fällig. Zusätzlich trägt der Mieter alle Kosten zur Neubeschaffung eines Standrohres.

Bei Benutzung von Hydranten bzw. dem Aufstellen von Standrohrwasserzählern im öffentlichen Verkehrsraum obliegt dem Mieter in vollem Umfang die Einholung der Verkehrsrechtlichen Genehmigung, Verkehrssicherung und die Sicherung des Standrohres.

10.     Die Verwendung des Standrohres an einem anderen Standort ist nur mit Zustimmung der WASSERRIED gestattet. Die Weitergabe des Standrohres an Dritte ist nicht gestattet. Ein Verstoß entbindet den Mieter nicht von der Haftung. Wird das gemietete Standrohr ohne Genehmigung an anderen Orten als vereinbart eingesetzt, an Dritte weitergegeben oder sonst missbräuchlich verwendet, so ist die WASSERRIED berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Standrohr einzuziehen. Das Standrohr darf nur im Trinkwasserversorgungsgebiet der benutzt werden. WASSERRIED behält es sich vor, Standrohre mit GPS-Sendern zur dauerhaften Ortung auszurüsten.

11.     Zur Verwendung von Standrohren zur Wasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind zwingend die Anforderungen der Trinkwasserverordnung (insbesondere aus § 3) sowie die Hinweise des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (twin Nr. 15) zu beachten. Beide Dokumente sind frei im Internet verfügbar.

Der Einzug der Schmutzwassergebühren erfolgt im Auftrag des Magistrats der Stadt Lampertheim und der Stadt Bürstadt. Rechtsgrundlage der Festsetzung und Berechnung der Schmutzwassergebühren ist die Entwässerungssatzung der Stadt Lampertheim bzw. der Stadt Bürstadt.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier:

Stadt Lampertheim

Stadt Bürstadt 

Schlussbestimmungen:

Die vorstehenden Preise werden wirksam mit dem 1. Januar 2026.

Tarifblatt Lampertheim und Bürstadt_gültig ab 01.01.2026.pdf

Tarifblatt Lampertheim und Bürstadt_gültig ab 01.01.2025.pdf

Tarifblatt Lampertheim und Bürstadt_gültig ab 01.01.2024.pdf

Statement der WASSERRIED zum Thema Wasserpreisanpassung 01.01.26

Die WASSERRIED GmbH & Co. KG wird zum 1. Januar 2026 Preiserhöhungen für die Wasserkundinnen- und kunden in Lampertheim und Bürstadt durchführen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 120 m³ bedeutet das eine Preissteigerung um 0,59 Euro brutto pro Monat. Dieser Schritt ist aufgrund weiterer Kostensteigerungen für Dienstleistungen und sonstige bezogene Leistungen sowie der hohen Investitionen in die Wassernetze notwendig.

Die WASSERRIED sieht sich weiterhin starken Kostensteigerungen ausgesetzt. Diese sind insbesondere durch Erhöhungen im Bereich der Tarifverträge und in der Folge steigenden Personalkosten sowie deutlich erhöhten Materialkosten und Baukosten bei Dienstleistungsunternehmen bedingt. Die durchschnittliche Kostenentwicklung für Preisindizes im Bereich der Dienstleistungen zeigt eine Steigerung von Ø rd. 5,42 % p.a. zwischen 2020 und 2025. Die WASSERRIED ist davon im Rahmen der Dienstleistungsverträge und sonstiger bezogener Leistungen betroffen.

Darüber hinaus investiert die WASSERRIED weiterhin intensiv in das bestehende Wassernetz, um die Versorgungssicherheit ihrer Kunden auch langfristig zu gewährleisten. Da die Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger für uns höchste Priorität hat, sind wir stets bestrebt unsere Netze durch Erneuerungsinvestitionen, Wartungen und Überprüfungen zu modernisieren und optimieren. Im Rahmen der Investitionen wirken sich vornehmlich erhöhte Baukosten und das gestiegene Zinsniveau aus.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Downloads zum Thema Wasser

Hier finden Sie die Trinkwasserpreise, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), ergänzende Bestimmungen und Verordnungen, sowie die SEPA Einzugsermächtigung zum Download.

Tarifblatt Lampertheim und Bürstadt_gültig ab 01.01.2024.pdf

Tarifblatt Lampertheim und Bürstadt_gültig ab 01.01.2025.pdf

Tarifblatt Lampertheim und Bürstadt_gültig ab 01.01.2026.pdf

AVB WasserV.pdf

Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV.pdf

SEPA Einzugsermächtigung

Bedienungsanleitung Funkzähler

Vermietung von Standrohren

Damit Sie auch beim Hausbau, Gebäudeabriss, Straßenbaumaßnahmen oder bei Veranstaltungen bestens mit Trinkwasser versorgt sind, stellen wir Ihnen für diese Zeit einen Standrohr-Wasserzähler zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Schläuche zur Verfügung stellen.

Die Standrohrausgabe ist nach voriger Terminvereinbarung unter 06206 9284 820 zu folgenden Zeiten möglich:  

Dienstag und Donnerstag zwischen 9:00 und 10:00 Uhr

Weiterhin können Standrohre am Standort in Lampertheim abgeholt und zurückgebracht werden!

Preise

1.     Standrohre zur Entnahme von Brauchwasser oder für andere vorübergehende Zwecke werden nach Maßgabe der hierfür von der WASSERRIED vorgesehenen Bestimmungen vermietet.

Bei Abholung des Standrohres wird eine Kaution in Höhe von brutto € 800,00 (Barzahlung) erhoben, welche mit der Abrechnung verrechnet wird.

Die Standrohrabrechnungen umfassen den Wasserverbrauch mit € 1,95/m³ (netto) | € 2,09/m³ (brutto)

und einen einmaligen Grundpreis sowie die Tagesmiete für die Messeinrichtung in Abhängigkeit der Zählergröße.

Der einmalige Grundpreis beträgt € 80,00  (netto) | € 85,60 (brutto)

Die Miete beträgt pro angefangenen Kalendertag

für Zähler bis zu einer Größe von Q3=4 (Qn 2,5)                         € 4,00 (netto)    € 4,28 (brutto)

für Zähler ab einer Größe mehr als Q3=4 (Qn 2,5)                      € 8,00 (netto)    € 8,56 (brutto).

Wird das Standrohr nicht fristgerecht zum Rückgabedatum zurückgegeben erhöht sich die Miete um € 10,00 (netto) pro Tag je angefangenem Kalendertag.

In den Brutto-Preisen für Verbrauch und Miete ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % enthalten.

Die Berechnung von Schmutzwassergebühren entfällt, solange das über Standrohre entnommene Wasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden muss.

 

Abwasser

Ihre Abwasserabgaben werden entsprechend der jeweiligen Satzung erhoben:

Stadt Lampertheim

Stadt Bürstadt

Private Wasserzähler / Gartenwasserzähler

Für die Gartenbewässerung haben Sie gemäß der Entwässerungssatzungen der Städte Lampertheim und Bürstadt die Möglichkeit, durch Einbau privater Wasserzähler die Menge an Frischwasser zu bestimmen, die Sie nicht in das Abwassernetz einleiten.

Ihre Schmutzwassergebühren an die Städte werden entsprechend der jeweiligen Satzung auf Grundlage der ermittelten Wassermengen reduziert. Hierzu müssen Sie selbst einen privaten Wasserzähler ortsfest und frostfrei montieren lassen.

Eine mögliche Einleitung des Wassers von dieser Entnahmestelle in das Abwassernetz ist nicht gestattet.

Die privaten Wasserzähler müssen geeicht sein und unterliegen den gesetzlichen Eichfristen. Die WASSERRIED GmbH & Co. KG ist von den Gemeinden Lampertheim und Bürstadt beauftragt, die korrekte Montage der Zähler abzunehmen. Beim Austausch eines privaten Wasserzählers muss sowohl der Zählerstand des ausgebauten Zählers als auch der Zählerstand des neuen Zählers durch einen Mitarbeiter der WASSERRIED GmbH & Co. KG abgelesen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.

Die Kosten der Abnahme betragen 107,- € (inkl. 7% Mehrwertsteuer).

Datenschutzinformation

Datenschutzinformationen für unsere Kunden finden Sie hier

Der Wasseranschluss für Ihr Wohnhaus

Informationen rund um Wasser-Hausanschlüsse finden Sie hier:

Zu den Hausanschlüssen

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Ihre Ansprechpartner vor Ort

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne:

Fon: 06206 9284-0
Fax: 06206 52361

Kontakt: info@wasserried.de

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch | 08:00-16:00 Uhr

Donnerstag | 08:00-18:00 Uhr

Freitag | 08:00-12:00 Uhr

Notrufnummer: 06206 9284 112