Klarer Fall: Unser Wasser
Qualität aus dem Wasserhahn
In Deutschland kennen wir keinen Wassermangel. Deshalb machen wir uns meist nur wenig Gedanken über das wichtigste Lebensmittel. Dabei ist Wasser ein faszinierendes Naturprodukt, das über das Aussehen, die Vegetation und das Klima eines Landstrichs entscheidet.
Wasser spendet Lebenskraft
Das Trinkwasser der WASSERRIED kommt direkt aus dem Ried. Es wird im Bürstädter Wald aus den mächtigen Sand- und Kiesschichten des Rieds entnommen und im Wasserwerk Bürstadt gefördert und steht jederzeit in hervorragender Qualität zur Verfügung. Dabei werden Ressourcen geschont und nachhaltig gewirtschaftet.
Kontrolle und Aufbereitung
Trinkwasser ist das am stärksten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland - bei WASSERRIED wird es monatlich an mehreren Stellen im Versorgungsgebiet durch ein unabhängiges, akkreditiertes Labor auf die wichtigsten Werte untersucht. Zweimal jährlich erfolgt eine große Analyse.
Ihr Online-Service bei WASSERRIED
Viele Erledigungen wie Zählerstandseingaben oder Rechnungen einsehen können Sie auch ganz bequem von Zuhause erledigen. Schauen Sie doch mal rein!
Informationen & Downloads
Unsere Wasserpreise
Aufgrund des § 1 Abs. 4 und § 4 Abs. 1 und 2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ vom 20.06.1980 (BGBl. I Seiten 750 und 1067), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010) veröffentlicht WASSERRIED GmbH & Co. KG (kurz: WASSERRIED) die nachstehenden Wasserpreise einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Preisregelungen („Tarifblatt Wasser“).
Nach §§ 2-34 AVBWasserV berechnet WASSERRIED für die Entnahme von Wasser aus ihrem Versorgungsnetz einen zusammengesetzten Preis. Dieser ergibt sich aus einem Mengenpreis je Kubikmeter gemäß Punkt 2 und einem gestaffelten monatlichen Grundpreis nach Dauerdurchfluss (Q3) bzw. Nenndurchfluss (Qn) des Wasserzählers gemäß Punkt 3.
Für die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Hydranten zu vorübergehenden Zwecken im Rahmen des § 22 Abs. 4 AVBWasserV berechnet WASSERRIED einen zusammengesetzten Preis, aus einem Mengenpreis je Kubikmeter gemäß Punkt 2 und einer Standrohrmiete gemäß Punkt 6.
1. Der Wasserpreis setzt sich aus dem Mengenpreis und dem Grundpreis zusammen. Der Grundpreis richtet sich nach der Zählergröße. Die benötigte Zählergröße ergibt sich aus der üblichen Durchflussmenge der Abnahmestelle.
2. Der Preis des Wassers beträgt ab 01.01.2025 pro Kubikmeter
Preis/m³ | |
---|---|
netto | 1,92 € |
zzgl. MWSt. | 0,13 € |
brutto | 2,05 € |
3. Der monatliche Grundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einem Dauer- bzw. Nenndurchfluss
Verbundwasserzähler - Bezeichnung nach MID* ab 01.01.2025
Bezeichnung nach MID* | Qn | für Durchflüsse | netto (€/Monat) | brutto (€/Monat) inkl. 7% MWSt. |
---|---|---|---|---|
Q3 = 4 | 2,5 | bis 5 cbm/h | 12,34 | 13,20 |
Q3 = 10 | 6 | bis 12 cbm/h | 31,82 | 34,05 |
Q3 = 16 | 10 | bis 20 cbm/h | 67,31 | 72,02 |
Q3 = 25 DN 50 | 15 DN 50 | bis 30 cbm/h | 169,50 | 181,37 |
Q3 = 40 | 25 | bis 50 cbm/h | 186,11 | 199,14 |
Q3 = 63 DN 80 | 40 DN 80 | bis 80 cbm/h | 201,16 | 215,24 |
Q3 = 100 DN 100 | 60 DN 100 | bis 120 cbm/h | 335,23 | 358,70 |
Q3 =250 DN 150 und mehr | 100 DN 150 und mehr | bis 180 cbm/h | 398,09 | 425,96 |
*MID = Measuring Instruments Directive (europäische Messgeräte-Richtlinie)
Bei Verbundzählern (ab DN 50) wird der Dauer- bzw. Nenndurchfluss des Hauptzählers der Berechnung zugrunde gelegt.
Der vorstehende Grundpreis verdoppelt sich.
Bei Schlussrechnungen im laufenden Kalenderjahr erfolgt die Berechnung des Grundpreises nach Tagen.
Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Einbau des Wasserzählers.
4. Der Wasserpreis sowie sämtliche Kosten gemäß der Allgemeinen Versorgungsbedingungen stellen privatrechtliche Entgelte dar.
5. Bei Änderungen der Grund- und Arbeitspreise und/oder des Mehrwertsteuersatzes während eines Abrechnungszeitraumes werden der Jahresabrechnung die jeweils gültigen Preise bzw. Steuersätze zeitanteilig zu Grunde gelegt.
6. Standrohre zur Entnahme von Brauchwasser oder für andere vorübergehende Zwecke werden nach Maßgabe der hierfür von der WASSERRIED vorgesehenen Bestimmungen vermietet.
Bei Abholung des Standrohres wird eine Kaution in Höhe von brutto € 500,00 (Barzahlung) erhoben, welche mit der Abrechnung verrechnet wird.
Die Standrohrabrechnungen umfassen den Wasserverbrauch mit € 1,92/m³ (netto) bzw. € 2,05/m³ (brutto, inkl. 7% MWSt.), und die Miete für die Messeinrichtung. Die Miete beträgt für den ersten Tag € 10,00 (netto) bzw. € 10,70 (brutto, inkl. 7% MWSt.), für jeden weiteren Tag € 1,50 (netto) bzw. € 1,61 (brutto, inkl. 7% MWSt.).
In den Brutto-Preisen für Verbrauch und Miete ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % enthalten. Die Berechnung von Schmutzwassergebühren entfällt. Ausgenommen von der Befreiung der Schmutzwassergebühren sind Schwimmbad- oder Poolfüllungen, da das Brauchwasser in die Kanalisation eingeleitet werden muss.
Schlussbestimmungen:
Die vorstehenden Preise werden wirksam mit dem 01.01.2025.
Der Einzug der Schmutzwassergebühren erfolgt im Auftrag des Magistrats der Stadt Lampertheim und der Stadt Bürstadt. Rechtsgrundlage der Festsetzung und Berechnung der Schmutzwassergebühren ist die Entwässerungssatzung der Stadt Lampertheim bzw. der Stadt Bürstadt.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier:
Statement der WASSERRIED zum Thema Wasserpreisanpassung 01.01.25
Die WASSERRIED GmbH & Co. KG wird zum 1. Januar 2025 Preiserhöhungen für die Wasserkundinnen- und Kunden in Lampertheim und Bürstadt durchführen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 120 m³ bedeutet das eine Preissteigerung um 1,87 Euro brutto pro Monat. Dieser Schritt ist aufgrund der Kostensteigerungen für Dienstleistungen und sonstige bezogene Leistungen sowie der hohen Investitionen in die Wassernetze notwendig.
Die WASSERRIED sieht sich weiterhin starken Kostensteigerungen ausgesetzt. Diese sind insbesondere durch Erhöhungen im Bereich der Tarifverträge und in der Folge steigenden Personalkosten sowie deutlich erhöhten Materialkosten und Baukosten bei Dienstleistungsunternehmen bedingt. Die durchschnittliche Kostenentwicklung für Preisindizes im Bereich der Dienstleistungen zeigt eine Steigerung von Ø rd. 5,43 % p.a. zwischen 2020 und 2024. Die WASSERRIED ist davon im Rahmen der Dienstleistungsverträge und sonstiger bezogener Leistungen betroffen.
Darüber hinaus investiert die WASSERRIED weiterhin intensiv in das bestehende Wassernetz, um die Versorgungssicherheit ihrer Kunden auch langfristig zu gewährleisten. Da die Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger für uns höchste Priorität hat, sind wir stets bestrebt unsere Netze durch Erneuerungsinvestitionen, Wartungen und Überprüfungen zu modernisieren und optimieren. Im Rahmen der Investitionen wirken sich vornehmlich erhöhte Baukosten und das gestiegene Zinsniveau aus.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Downloads zum Thema Wasser
Hier finden Sie die Trinkwasserpreise, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), ergänzende Bestimmungen und Verordnungen, sowie die SEPA Einzugsermächtigung zum Download.
Tarifblatt Lampertheim und Bürstadt_gültig ab 01.01.2024.pdf
Tarifblatt Lampertheim und Bürstadt_gültig ab 01.01.2025.pdf
Bedienungsanleitung Funkzähler
Vermietung von Standrohren
Damit Sie auch beim Hausbau, Gebäudeabriss, Straßenbaumaßnahmen oder bei Veranstaltungen bestens mit Trinkwasser versorgt sind, stellen wir Ihnen für diese Zeit einen Standrohr-Wasserzähler zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Schläuche zur Verfügung stellen.
Die Standrohrausgabe ist nach voriger Terminvereinbarung unter 06206 9284 820 zu folgenden Zeiten möglich:
Dienstag und Donnerstag zwischen 9:00 und 10:00 Uhr
Weiterhin können Standrohre am Standort in Lampertheim abgeholt und zurückgebracht werden!
Preise
Bei Abholung des Standrohres wird eine Kaution in Höhe von brutto € 500,00 (Barzahlung) erhoben, welche mit der Abrechnung verrechnet wird.
Die Standrohrabrechnungen umfassen den Wasserverbrauch mit
netto € 1,92/m³
brutto inkl. 7% MWSt. € 2,05/m³
und die Miete für die Messeinrichtung.
Die Miete beträgt für den ersten Tag
netto € 10,00
brutto inkl. 7% MWSt. € 10,70
und für jeden weiteren Tag
netto € 1,50
brutto inkl. 7% MWSt. € 1,61
In den Brutto-Preisen für Verbrauch und Miete ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % enthalten.
Abwasser
Ihre Abwasserabgaben werden entsprechend der jeweiligen Satzung erhoben:
Private Wasserzähler / Gartenwasserzähler
Für die Gartenbewässerung haben Sie gemäß der Entwässerungssatzungen der Städte Lampertheim und Bürstadt die Möglichkeit, durch Einbau privater Wasserzähler die Menge an Frischwasser zu bestimmen, die Sie nicht in das Abwassernetz einleiten.
Ihre Schmutzwassergebühren an die Städte werden entsprechend der jeweiligen Satzung auf Grundlage der ermittelten Wassermengen reduziert. Hierzu müssen Sie selbst einen privaten Wasserzähler ortsfest und frostfrei montieren lassen.
Eine mögliche Einleitung des Wassers von dieser Entnahmestelle in das Abwassernetz ist nicht gestattet.
Die privaten Wasserzähler müssen geeicht sein und unterliegen den gesetzlichen Eichfristen. Die WASSERRIED GmbH & Co. KG ist von den Gemeinden Lampertheim und Bürstadt beauftragt, die korrekte Montage der Zähler abzunehmen. Beim Austausch eines privaten Wasserzählers muss sowohl der Zählerstand des ausgebauten Zählers als auch der Zählerstand des neuen Zählers durch einen Mitarbeiter der WASSERRIED GmbH & Co. KG abgelesen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
Die Kosten der Abnahme betragen 38,09 € (inkl. 7% Mehrwertsteuer).
Datenschutzinformation
Unsere Datenschutzinformation finden Sie hier.
Der Wasseranschluss für Ihr Wohnhaus
Informationen rund um Wasser-Hausanschlüsse finden Sie hier:
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne:
Fon: 06206 / 9284-0
Fax: 06206 / 52361
Kontakt: info@wasserried.de
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch | 08:00-16:00 Uhr
Donnerstag | 08:00-18:00 Uhr
Freitag | 08:00-12:00 Uhr
Notrufnummer: 06206 9284 112